Über uns

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GLEICHSTELLUNG UND DIVERSITÄT

Der Muthesius Kunsthochschule ist es ein besonderes Anliegen, eine Atmosphäre zu schaffen, in der die Vielfalt aller Hochschulangehörigen als Bereicherung wahrgenommen und gefördert wird. Die Kommission für Gleichstellung und Diversität setzt sich für die Chancengleichheit aller Bewerber*innen, Studierenden, Mitarbeitenden und Lehrenden ein. Es ist daher von essenzieller Bedeutung, dass die Arbeit der Beauftragten in der Struktur der Hochschule fest verankert ist, um diese Werte zu sichern. Sie bieten ein unabhängiges Beratungsangebot für alle Hochschulmitglieder und widmen sich der Umsetzung verschiedener Projekte. Zusätzlich sind sie eine der ersten Anlaufstellen bei Beschwerden nach der Antidiskriminierungsrichtlinie.

 

Die Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungskommission der Muthesius Kunsthochschule setzt sich aus der Gleichstellungsbeauftragten, ihrer Vertreterin und den sie unterstützenden studentischen Mitarbeiter*innen zusammen, die vom Senat gewählt werden. In enger Zusammenarbeit mit der Diversitätsbeauftragten vertritt die Kommission die Interessen der Chancengleichheit, trägt Problemfragen zusammen, fungiert als Beratungsstelle für alle Hochschulmitglieder und entwickelt konkrete Lösungswege.

Das Thema der Gleichstellung zieht sich durch alle Bereiche der Hochschule: Hochschulverwaltung, Personalentwicklung, Forschung, Lehre und Studium. Die Gleichstellungskommission ist somit ein bereichsübergreifendes Gremium, das die Hochschule in den Belangen der Chancengleichheit jederzeit und überall mitgestaltet.

Gleichstellungsarbeit hat zum Ziel, die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von allen Geschlechtern faktisch durchzusetzen. Für das nach wie vor vorhandene geschlechtliche Ungleichgewicht in Führungspositionen ist ein Zusammenwirken aus strukturellen und individuellen Faktoren verantwortlich und die Hochschule ist bemüht, die bestehenden geschlechtsspezifischen Barrieren abzubauen. Die Muthesius Kunsthochschule möchte aktiv geschlechtsspezifischen Stereotypen entgegenwirken, die immer noch die Gesellschaft, insbesondere Frauen, bei ihrer Berufswahl beeinflussen und prägen. Der Großteil der Studierenden an der Muthesius Kunsthochschule ist weiblich, weshalb wir uns hier ganz besonders in der Verantwortung sehen, Unterstützung zu geben und einen bestmöglichen Weg in die Karriere zu ebnen.

Während des Studiums Kinder zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe für alle Beteiligten. Der Muthesius Kunsthochschule ist es bewusst, dass Studierende, insbesondere alleinerziehende Eltern, eine Mehrfachbelastung tragen. Die Hochschule fördert alle Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Elternschaft und Studium bzw. Berufstätigkeit.

Die Gleichstellungskommission fungiert als vertrauliche Ansprechpartnerin für alle Fragen der Chancengleichheit an der Muthesius Kunsthochschule.

Sie können sich persönlich oder per E-Mail an sie wenden:

Gleichstellungskommission: gleichstellungskommission@muthesius.de

Katharina Jesdinsky (Gleichstellungsbeauftragte): jesdinsky@muthesius.de
Dr. Kerstin Mayer (stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte): kerstin.mayer@muthesius.de
Josepha Möller (Studentische Vertretung der GK): josepha.moeller@mkh-mail.de
Flora Wedel (Studentische Vertretung der GK): flora.wedel@mkh-mail.de

 

Die Diversitätsbeauftragte

Die Muthesius Kunsthochschule hat das Ziel, allen Menschen ein guter Ort zum Lernen, Lehren und Arbeiten zu sein. Dafür wollen wir Sichtbarkeit von Vielfalt, Teilhabe und Chancengerechtigkeit fördern – unabhängig von den unterschiedlichen zugeschriebenen oder selbstdefinierten Identitäten aller Mitglieder.

Die Diversitätsbeauftragte vertritt als vom Senat gewählte Sprecherin die Interessen der Chancengleichheit. Sie setzt sich dafür ein, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der Sexualität, der (sozialen) Herkunft, rassistischen Motiven, der Religion, einer Behinderung, des Aussehens, des Alters, oder aufgrund von Überschneidungen dieser Kategorien, zu verhindern und eine diskriminierungssensible Umgebung für alle Hochschulmitglieder zu schaffen.

Um die gesellschaftlichen Entwicklungen auch an der Hochschule sichtbar zu machen, organisiert sie Veranstaltungen, vernetzt sich mit den Beauftragten anderer Hochschulen, bietet Beratung und arbeitet an verschiedenen Projekten.

Marina Röh (Diversitätsbeauftragte): roeh@muthesius.de


Präsidium, Senat, Gleichstellung und Hochschulrat

Präsidium, Senat und Hochschulrat sind laut HSG S-H vom 30.03.2007 die zentralen Organe der Kunsthochschule.

Das Präsidium

Das Präsidium leitet die Hochschule im Sinne der Allzuständigkeit. Es ist u.a. verantwortlich für die Entwicklungsplanung, die Studiengänge, Zielvereinbarungen, die Qualitätssicherung, Prüfungsordnungen, den Haushaltsplan und die Zulassungszahlen. Dazu bedient es sich der Verwaltung der Muthesius Kunsthochschule. Alle Gremien, Einrichtungen und Organe der Hochschule haben dem Präsidium Auskunft zu erteilen und zu ihren Sitzungen einzuladen.
Die Mitglieder des Präsidiums werden vom Senat gewählt.

Dem Präsidium der Muthesius Kunsthochschule  gehören an:

Präsident Dr. Arne Zerbst

Vizepräsident  Prof. Dipl.Ing. Michael Breda

Vizepräsidentin Prof. in Dr. Almut Linde

Dr. Sascha Engelbach

Der hauptberufliche Präsident der Kunsthochschule vertritt die Hochschule und ist zuständig für alle laufenden Geschäfte.
Vizepräsident Prof. Michael Breda ist zuständig für Studium und Lehre sowie Internationale Angelegenheiten.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Almut Linde ist zuständig für alle Künstlerischen und Technischen Werkstätten, sowie für Internationale Angelegenheiten.
Der/die Kanzler*in leitet die Verwaltung der Hochschule. Er/Sie  ist Beauftragte/r für den Haushalt.

 

Der Senat / Erweiterte Senat

Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die von grundsätzlicher Bedeutung sind und die gesamte Hochschule betreffen. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums, fasst Beschlüsse zur Verfassung und zu Satzungen, wählt das Präsidium, entscheidet u.a. über Forschungsschwerpunkte, erarbeitet Stellungnahmen u.a. zu Haushalts- und Strukturentwicklungsplänen. Dazu erteilen das Präsidium und die anderen Organe dem Senat alle Informationen.
Dem Senat der Muthesius Kunsthochschule gehören an:
13 Vertreter aus Professorenschaft (7), künstlerischen Mitarbeiter (2), der Studierenden (2) und der nichtwisschenschaftlichen MitarbeiterInnen (2). Das Präsidium und die Gleichstellungsbeauftragte gehören dem Senat mit Antragsrecht und beratender Stimme an.
Vorsitz: Prof. Oswald Egger
stellvertr. Vorsitz: Prof.in  Dr. Almut Linde
Geschäftsstelle/Protokoll: Gisela Rosenthal

Mitglieder des Erweiterten Senats (VertreterInnen)

Wahlgruppe 1, 8 Sitze
Loytved/Greiner
Rhein/Jacob
Niemann/Melsheimer
Schulz/Teckert
Meyer/Schmitz
Duscher/N.N.
Egger/Le Fort
Erhard/Huber

Wahlgruppe 2, 4 Sitze
Leßmann/Mayer
Ziercke/EnglerDr. Mayer
Liggefeldt/Fischbock
Sperling/Lütgen

Wahlgruppe 3, 8 Sitze
Friedrichsen/Schröder
Lewandowski/Huber
Gneuß/Rübener
N.N.
N.N.
N.N.
N.N.

Wahlgruppe 4, 4 Sitze
Schulken-Zieschang/Schilling
Michelsen/Markwardt
Schuppelius/Schultz

Mitglieder des Senats (VertreterInnen)

Wahlgruppe 1, 7 Sitze
Loytved/Greiner
Rhein/Jacob
Niemann/Melsheimer
Schulz/Teckert
Meyer/Schmitz
Duscher/N.N.
Egger/Le Fort

Wahlgruppe 2, 2 Sitze
Leßmann/Mayer
Ziercke/Engler

Wahlgruppe 3, 2 Sitze
Friedrichsen/Schröder
Lewandowski/Huber

Wahlgruppe 4, 2 Sitze
Schulken-Zieschang/Schilling
Michelsen/Markwardt

Senatstermine Wintersemester 2024/25

Wochentag: Mittwoch
Beginn: 15.00 Uhr
Ort: Ausstellungsraum der MKH, Verwaltungsgebäude

23.10.2024
11.12.2024
22.01.2025
12.02.2025 (Optionaler Zusatztermin)

 

GREMIEN

Zur Autonomie einer Hochschule gehört die Selbstverwaltung durch Gremien und Ausschüsse. Die Ausschüsse werden vom Senat gebildet und beinhalten laut Hochschulgesetz den Zentralen Studienausschuss (Vorsitz: Prof. Dipl.- Ing. Michael Breda), den Zentralen Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer und den Zentralen Haushalts- und Planungsausschuss (Vorsitz: N.N).

 

HOCHSCHULRAT

Fünf externe ehrenamtliche Persönlichkeiten bilden den Hochschulrat. Der Präsident gehört ihm mit beratender Stimme an. Mit Senat und Präsidium gehört er zu den zentralen Organen unserer Kunsthochschule. Er begleitet die Hochschulentwicklungen, gibt Empfehlungen und erarbeitet Beschlussfassungen und Stellungnahmen z. B. zum Haushaltsplan, der Entwicklungsplanung und der Qualitätssicherung. Der Präsident gehört dem Hochschulrat mit beratender Stimme und Antragsrecht an. Die Gleichstellungsbeauftragte und ein Vertreter des AStA können ebenfalls mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen teilnehmen.

Geschäftststelle/Protokollführung: Gisela Rosenthal
Die Mitglieder des Hochschulrates:
Prof. Dr. Hannes Böhringer, Philosoph und em. Hochschullehrer (Vorsitz Hochschulrat)
Dr. Daniel Karasek, Intendant des Kieler Schauspiels und seit 2006 Generalintendant des Theaters Kiel.
Claudia Fischer-Appelt, Designerin, Kreative-Chefin der fischerAppelt-Gruppe, Gründerin von mamamoto und der Designagentur Karl Anders.
Dr. Dirk Luckow, Intendant DEICHTORHALLEN HAMBURG GMBH .
Dr. Luise Wagner, freie Autorin, Regisseurin und Producerin (stellvertr. Vorsitz Hochschulrat)

FRAGEN?
Gisela Rosenthal
T 0431 / 5198 – 411
E rosenthal@muthesius.de